AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stephanie Smutny Fotografie und Dienstleistungen Mediengestaltung
Stand Juni 2018

Vorbemerkung

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Stephanie Smutny Fotografie und Dienstleistungen Mediengestaltung (im
folgenden „SSF“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende AGB werden nicht anerkannt, es sei denn, SSF stimmt ihnen ausdrücklich zu.

Abweichende Vereinbarungen zwischen SSF und dem Kunden gehen diesen AGB vor, wenn sie bei Vertragsschluss schriftlich vereinbart
werden. Mündliche Nebenabreden gelten nicht, auch nicht für die Abbedingung der Schriftform.

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von SSF hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie
erstellt wurden oder vorliegen (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und
Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder sonstigen Datenträgern, Videos, Dienstleistungen, Mediengestaltung,
Gestaltungsentwürfe, Layouts etc.)

Vertragsschluss

SSF unterbreitet ein sich auf Leistungsumfang und Honorar beziehendes Angebot; die Angabe des Termins bzw. der Leistungszeit ist
freibleibend. Termin und Leistungszeit sind erst dann verbindlich vereinbart, wenn der Kunde das Angebot verbindlich angenommen hat
und SSF den Termin bzw. die Leistungszeit bestätigt.

Mit der Annahme des Angebots bestätigt der Kunde die Einbeziehung dieser AGB in den Vertrag.


Honorar

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Für Endverbraucher enthält es die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie, Fotoreportage und Auftragsfotografie leistet der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 40% der
vereinbarten Auftragssumme. Dieser Betrag ist innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Terminbestätigung und einer entsprechenden
Rechnung, die beide wahlweise per Post oder Email verschickt werden können, fällig. 6 Wochen vor Auftragsdatum sind weitere 30 % der
vereinbarten Auftragssumme, innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung, fällig.

Der Restbetrag ist aufgrund einer Schlussrechnung, die ebenfalls wahlweise per Post oder Email verschickt werden kann, innerhalb von
fünf Tagen nach deren Zugang fällig. Die Schlussrechnung wird erteilt, sobald der Kunde die von ihm gewünschten Fotos ausgewählt hat,
spätestens mit Auslieferung der Fotos. Bezüglich der Fotoauswahl für die Hochzeitsfotografie gelten die jeweils getroffenen
Individualvereinbarungen aus der Auftragsbestätigung.

An- und Abreisen von SSF erfolgen jeweils von Geretsried aus. Die Reisekosten werden vertraglich vorab vereinbart. Fehlt eine solche
Vereinbarung oder übersteigen die Reisekosten den ursprünglich vorhergesehenen Umfang, berechnet SSF für Fahrten mit dem Kfz 0,60 €
pro gefahrenen Kilometer; Fahrten mit anderen Verkehrsmitteln und Übernachtungen werden zu den tatsächlich entstandenen Kosten
berechnet. Die Wahl des Verkehrsmittels liegt im pflichtgemäßen Ermessen von SSF, ebenso wie die Entscheidung über die Notwendigkeit
einer Übernachtung (z.B. um pünktliches Erscheinen zu Beginn des Fototermins sicherzustellen bzw. wenn eine Rückreise vom Fototermin
aus zeitlichen Gründen nicht zumutbar ist). SSF hat Anspruch auf Einzelzimmer für jeden an der Ausführung des Auftrages Beteiligten
(Fotograf/Assistent usw.)

Im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages entstehende Kosten (Material, Porto, Verpackung, Parkgebühren usw.) sind nicht
im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

Erstreckt sich der Auftrag über einen Zeitraum von über vier Stunden, stellt der Kunde unentgeltlich Essen und Getränke zur Verfügung.

SSF kann der Verlängerung des Leistungszeitraums widersprechen und die Tätigkeit zum vereinbarten Zeitpunkt beenden, ohne dass dies
Auswirkungen auf das vereinbarte Honorar hat, wenn wichtige Gründe (z.B. vertragliche Verpflichtung zur Wahrnehmung anderweitiger
Termine o.ä.) dies rechtfertigen.

Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück, sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar zu zahlen, wenn der Rücktritt acht
Wochen vor dem vereinbarten Termin erfolgt. Bei einem Rücktritt spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Termin beträgt das
Ausfallhonorar 75%; bei einem Rücktritt spätestens zwei Woche vor dem Termin ist das gesamte vereinbarte Honorar zu zahlen. Dem
Kunden bleibt der Nachweis der Entstehung eines geringeren Ausfallschadens vorbehalten. Die Rechtsfolgen gesetzlicher Rücktrittsrechte
bleiben hiervon unberührt.


Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstigen Waren (Online-Galerie, Fotobuch usw.)
Eigentum von SSF.


Ausführung der Vertragspflichten

Die Fotos unterliegen dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von SSF, auch hinsichtlich der verwendeten optischen und technischen
Mittel. Mängelrügen können deshalb nur auf Fehler in der handwerklichen Ausführung gestützt werden.

Nachträgliche Änderungswünsche bezüglich der Bildgestaltung bedürfen eines gesonderten Auftrags sind sind gesondert zu vergüten.
Der Kunde verpflichtet sich, die Zustimmung aller Personen einzuholen, die bei einer Veranstaltung fotografiert. Er stellt sicher, dass durch
die vertragsgemäße Auftragsausführung keine Persönlichkeits- und Urheberrechte Dritter verletzt werden, auch nicht der Inhaber solcher
Rechte in Bezug auf Gebäude, Außenanlagen, Einrichtungen, Kunstobjekte u.ä. Sollten durch die Anfertigung von Fotos oder ihre
Verbreitung unbeabsichtigt solche Rechte verletzt werden, stellt der Kunde SSF von allen hieraus entstehenden Ansprüchen einschließlich
der Kosten der Rechtsverfolgung frei.

Wünschen einzelne Veranstaltungsteilnehmer nicht, fotografiert zu werden, oder widersprechen sie unter Berufung auf ihr
Persönlichkeitsrecht der Verwendung einzelner Fotografien, berechnet SSF wegen des damit verbundenen erhöhten Aufwandes ein um
300,00 € erhöhtes Honorar pro Person.

SSF übernimmt keine Garantie dafür, dass sämtliche anwesenden Gäste einer Hochzeit oder sonstigen Veranstaltung abgelichtet werden,
wird aber natürlich um Vollständigkeit der Dokumentation bemüht sein.
Während eines Porträtshootings/Brautpaarshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder sonstige Dritte, auch Gäste des
Kunden, nicht gestattet.

SSF ist berechtigt, die erteilten Aufträge durch Dritte ausführen zu lassen, sofern deren Name vor Ausführung des Auftrages dem Kunden
mitgeteilt wird. Sollte der Kunde damit nicht einverstanden ist, kann er von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Im Falle des
Einverständnisses beschränkt sich die Haftung von SSF auf die sorgfältige Auswahl des Dritten.
SSF arbeitet grundsätzlich im RAW-Format. Bei Hochzeitsreportagen oder sonstigen Fotoreportagen stellt SSF 50 Fotos pro gebuchter
Stunden (ohne Pausen) im jpg-Format auf USB-Stick zur Verfügung. Die Auswahl dieser Fotos erfolgt gemeinsam mit dem Kunden zu
einem zeitnah nach Beendigung des Auftrags vereinbarten Zeitpunkt. Bezüglich der Fotoauswahl für die Hochzeitsfotografie gelten die
jeweils getroffenen Individualvereinbarungen aus der Auftragsbestätigung. Verzichtet der Kunde auf die gemeinsame Auswahl oder kommt innerhalb von fünf Tagen nach entsprechender Aufforderung kein Termin zustande, erfolgt die Auswahl durch SSF nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Lieferung erfolgt ca. fünf bis sechs Wochen nach dem Aufnahmetag bzw. nach dem vereinbarten Auswahltermin.

SSF ist nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Fotomaterials verpflichtet. Eine Verpflichtung zu dessen
Herausgabe an den Kunden besteht grundsätzlich nicht. Hiervon ausgenommen sind die von dem Kunden ausgewählten Fotos; diese
werden für die Dauer von zwei Jahren archiviert und stehen für Nachbestellungen zur Verfügung. Eine Haftung für den Verlust dieser Fotos
während des Aufbewahrungszeitraums besteht jedoch nicht.


Nutzung der Fotos

SSF behält sämtliche Urheber- und Nutzungsrecht an den hergestellten Fotos. Der Kunde erhält lediglich ein einfaches Nutzungsrecht
einschließlich des Rechts der Weitergabe an Dritte und Vervielfältigung ausschließlich zu privaten Zwecken; die Nutzung zu beruflichen
und gewerblichen Zwecken ist nicht zulässig Jegliche Veränderung der Fotos bzw. der gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung,
Ausschnittsänderung usw.) ist unzulässig.

Die Online-Nutzung der Fotos, ihre Nutzung in sozialen Netzwerken u.ä. und zu anderen als privaten Zwecken ist nur mit vorheriger
schriftlicher Genehmigung von SSF zulässig und gegebenenfalls von der Vereinbarung einer angemessenen Vergütung abhängig. Für den
Fall der Erteilung einer solchen Genehmigung ist der Kunde verpflichtet, die Fotos mit einem Hinweis auf den Urheber zu versehen.
Die gewerbliche Nutzung der Fotos, deren gewerblicher Weiterverkauf oder gewerblicher Verleih sowie ihre Verwendung in öffentlichen
Aufführungen oder bei Fotowettbewerben ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch SSF zulässig, gegebenenfalls gegen
Vereinbarung einer angemessenen Vergütung.

 

Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet SSF für sich
und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. SSF haftet ferner für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch für Erfüllungsgehilfen. Für
Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet SSF nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.

SSF haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantie-Leistungen der Hersteller des
Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern übernimmt SSF keine Haftung.
Die Zusendung bzw. Rücksendung jeglicher Produkte wie Filme, Bilder, Vorlagen, Bücher usw. erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

Datenschutz

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Stephanie Smutny Fotografie, Spreestrasse 30, 82538 Geretsried, 08171 – 25 71 48 0

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Zweck der Verarbeitung der Aufnahmen ist die oben beschriebene Herstellung von Fotografien des genannten Aufnahmegegenstandes für die persönlichen Interessen (Erinnerung) des/der Auftraggeber/s. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist bezogen auf die Aufnahmen des / der Auftraggeber/s oder auf die vertragliche Vereinbarung, Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO, bei sonstigen an dem zu fotografierenden Event
teilnehmenden Personen das berechtigte Interesse des / der Auftraggeber/s sowie das berechtigte Interesse von Stephanie Smutny
Fotografie an der Ausübung seiner Tätigkeit, Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die Aufnahmen werden durch Fotografen von Stephanie Smutny Fotografie im Auftrag des/der Auftraggeber und diesem/diesen zur
Verfügung gestellt.
Die Aufnahmen werden je nach Art der vereinbarten Lieferung/Übermittlung und Arbeitsergebnisse (z.B. Fotoabzüge, Fotobuch, Online
Galerie, Slideshows, Bearbeitungsservices) entsprechenden Dienstleistern zur Datenübermittlung oder zur Erbringung von
Printdienstleistungen im Rahmen gesonderter Aufträge und datenschutzrechtlicher Vereinbarungen zugänglich gemacht.

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland (außerhalb EU)
Eine bewusste, aktive Übermittlung der Aufnahmen und weiteren Daten in ein Drittland erfolgt teilweise, jedoch nur an DSGVO konforme
Unternehmen.
Sofern über die Nutzung einer Fotobox ein automatisches Upload der Aufnahmen auf einem Webseite eines in einem Drittland ansässigen
Dienstleisters (z.B. Facebook) mit Zustimmung der beauftragten Personen beauftragt wurde, erfolgt die Übermittlung an den jeweiligen
Dienstleister.

Automatische Entscheidungsfindung (Profiling)
Findet nicht statt.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Aufnahmen werden für die Dauer der vereinbarten Nachbestellmöglichkeit gespeichert. Darüber hinaus ist Stephanie Smutny
Fotografie berechtigt (aber nicht verpflichtet) die dem Auftraggeber als vereinbartes Arbeitsergebnis übergebenen Aufnahmen als Original Dateien samt Fotoauftrag zum Nachweis der Urheberschaft und damit zur Ausübung von oder Abwehr gegen Rechtsansprüche
(berechtigtes Interesse) für die Dauer der urheberrechtlichen Schutzfristen (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) aufzubewahren. Die
nicht dem Auftraggeberübergebenen Aufnahmen werden zeitnah nach der Aufnahme gelöscht. Kundendaten, die gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten unterliegen (z.B. Rechnungen nach steuerlichen Bestimmungen), werden bis zum Ablauf der gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten aufbewahrt und anschließend gelöscht.

Ihr Rechte als Betroffene
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu
erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art.
16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie
Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein
Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen
gegebenenfalls ein Recht auf
Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der Verantwortliche
(Stephanie Smutny Fotografie), ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei
dem/der Landesbeauftragte/n für den Datenschutz. Für Stephanie Smutny Fotografie zuständig ist die Landesdatenschutzaufsicht Bayern.
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 27, 91522 Ansbach
Telefon: +49 (0) 981 53 1300, E-Mail: poststelle@lda.bayern.de

Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch Stephanie Smutny Fotografie durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die
Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf
erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Vorliegend beruht die Datenverarbeitung auf einer vertraglichen Vereinbarung und nicht auf einer widerruflichen Einwilligung.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind nicht verpflichtet, sich fotografieren bzw. filmen zu lassen.
Die Angaben zur Ihrer Anschrift und Bankverbindung (je nach gewählter Zahlungsart) sind notwendig für die Rechnungsstellung und
Abwicklung der vereinbarten Zahlung, sowie – was den Namen anbetrifft – die Zuordnung der Aufnahmen zu einer Person.

Stand der Datenschutzinformationen: 25.05.2018

Sonstiges

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, wird sie durch eine wirksame Regelung ersetzt, die ihrem Sinngehalt möglichst nahe
kommt.

Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Geretsried. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand für Streitigkeiten
aus den vertraglichen Beziehungen München vereinbart.